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Cookie-Banner: Wann er Pflicht ist und wie er richtig aussieht

Von , Inhaber & Geschäftsführer2 Min. Lesezeit
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Kurz gesagt

Einen Cookie-Banner brauchen Sie, sobald Ihre Website Informationen auf dem Gerät der Besucher speichert oder ausliest, die nicht unbedingt erforderlich sind – etwa für Statistik, Marketing oder eingebettete Videos und Karten. Grundlage ist § 25 TDDDG. Die Einwilligung muss freiwillig, informiert und aktiv sein; Ablehnen muss genauso einfach sein wie Zustimmen. Wer nur technisch notwendige Cookies nutzt, braucht keinen Banner.

Rechtsgrundlage
§ 25 TDDDG + DSGVO
Pflicht bei
Statistik, Marketing, externen Inhalten
Nicht nötig bei
nur technisch notwendigen Cookies
Wichtig
Ablehnen so einfach wie Zustimmen

Wann Sie einen Banner brauchen

  • Statistik-Tools wie Google Analytics
  • Werbe- und Konversionspixel, z. B. Meta oder Google Ads
  • Eingebettete YouTube-Videos, Google Maps oder Social-Media-Beiträge
  • Externe Chat- oder Buchungs-Widgets, die Daten speichern
  • Nicht nötig: Warenkorb, Login, Sprachwahl, gespeicherte Cookie-Entscheidung

So sieht ein korrekter Banner aus

  • „Ablehnen“ auf derselben Ebene und genauso sichtbar wie „Akzeptieren“
  • Keine vorangekreuzten Kästchen
  • Klare Beschreibung, wofür welche Dienste genutzt werden
  • Tools laden erst nach der Einwilligung – nicht vorher
  • Entscheidung jederzeit änderbar, z. B. über einen Link im Footer
  • Verweis auf die Datenschutzerklärung

Weniger Banner, bessere Website

Jedes externe Tool braucht Einwilligung, macht die Seite langsamer und den Banner länger. Oft lassen sich Schriften lokal einbinden, Videos erst per Klick laden und Karten durch ein Bild mit Link ersetzen. Dann fragt der Banner nur noch, was wirklich gebraucht wird.

Häufige Fragen

Was ist das TDDDG?

Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz, bis Mai 2024 TTDSG genannt. § 25 regelt, wann für den Zugriff auf Endgeräte eine Einwilligung nötig ist.

Darf ich Besucher, die ablehnen, von der Seite aussperren?

Für normale Unternehmenswebsites nein – die Einwilligung muss freiwillig sein.

Brauche ich für Google Fonts einen Banner?

Nicht, wenn Sie die Schriften lokal von Ihrem eigenen Server laden. Werden sie von Google-Servern geladen, wird die IP-Adresse der Besucher übertragen – ohne Einwilligung ist das riskant und wurde bereits abgemahnt.

Nächster Schritt

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Wir bauen Websites, die schnell laden, gefunden werden und Anfragen bringen – mit einem festen Ansprechpartner von der Idee bis zum Betrieb.

Stephan Hochmuth

Stephan Hochmuth

Inhaber & Geschäftsführer von PICONDA. Seit 2006 entwickelt er mit seinem Team Websites, Onlineshops und Automatisierungen für den Mittelstand, seit 2012 ist er Dozent und Speaker für Digitalisierung und KI. Mehr über PICONDA

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick nach bestem Wissen, wird regelmäßig geprüft und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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