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Barrierefreie Website: Was das BFSG verlangt und wie Sie es umsetzen

Von , Inhaber & Geschäftsführer2 Min. Lesezeit
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Kurz gesagt

Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet Unternehmen, die online Verträge mit Verbrauchern schließen – etwa Onlineshops oder Buchungsseiten –, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten. Maßstab in der Praxis sind die WCAG 2.1 auf Stufe AA. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen.

Gilt seit
28. Juni 2025
Betrifft
B2C-Onlineshops, Buchungen, Verträge online
Standard
WCAG 2.1, Stufe AA
Ausnahme
Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen

Wer ist betroffen?

Betroffen sind vor allem Angebote, über die Verbraucher online einen Vertrag schließen: Onlineshops, Terminbuchungen mit Bezahlung, Ticketverkauf, Bankdienste. Reine Informationsseiten ohne Vertragsabschluss fallen in der Regel nicht unter das Gesetz – barrierefrei zu sein lohnt sich trotzdem.

Wer ausschließlich an Unternehmen verkauft (B2B), ist nicht betroffen, muss das aber auch technisch sicherstellen. Details zur Ausnahme für Kleinstunternehmen finden Sie in unserem Beitrag zu den betroffenen Unternehmen.

Was eine barrierefreie Website ausmacht

Barrierefreiheit heißt: Alle Menschen können die Seite nutzen – auch mit Screenreader, nur mit Tastatur, mit Sehschwäche oder vergrößerter Schrift. Die wichtigsten Punkte:

  • Ausreichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund
  • Alle Funktionen sind per Tastatur erreichbar, der Fokus ist sichtbar
  • Bilder haben sinnvolle Alternativtexte
  • Formulare haben beschriftete Felder und verständliche Fehlermeldungen
  • Überschriften sind logisch gegliedert
  • Inhalte bleiben bei 200 % Zoom nutzbar
  • Eine Erklärung zur Barrierefreiheit ist leicht zu finden

In fünf Schritten zur barrierefreien Website

  1. Prüfen, ob Ihr Angebot unter das BFSG fällt
  2. Bestandsaufnahme mit automatischen Tests und manueller Prüfung
  3. Fehler nach Wirkung priorisieren: zuerst Kaufprozess, Formulare, Navigation
  4. Umsetzen und erneut testen, auch mit Screenreader
  5. Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen und eine Kontaktmöglichkeit für Hinweise anbieten

Was bei Verstößen droht

Die Marktüberwachungsbehörden können Mängel beanstanden und Bußgelder verhängen; das Gesetz sieht Bußgelder bis zu 100.000 Euro vor. Hinzu kommen mögliche Abmahnungen. Viel wichtiger in der Praxis: Eine barrierefreie Seite ist für alle Besucher einfacher zu bedienen – und wird von Suchmaschinen und KI-Assistenten besser verstanden.

Häufige Fragen

Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin oder Overlay?

Nein. Overlays verändern die Darstellung, beheben aber keine Fehler im Code wie fehlende Beschriftungen oder Tastaturfallen. Sie ersetzen keine echte Umsetzung.

Muss ich als Handwerksbetrieb mit Kontaktformular handeln?

Ein reines Kontaktformular ist in der Regel kein Vertragsabschluss im Sinne des BFSG. Verkaufen Sie online an Verbraucher, sieht es anders aus. Im Zweifel lohnt eine rechtliche Prüfung.

Was kostet die Umsetzung?

Das hängt vom Zustand der Seite ab. Bei Neubauten ist Barrierefreiheit von Anfang an günstig umzusetzen, nachträglich wird es aufwendiger. Ein Audit zeigt, wie groß der Aufwand ist.

Wie prüfe ich meine Website auf Barrierefreiheit?

Automatische Werkzeuge wie axe oder WAVE finden einen Teil der Fehler. Für eine verlässliche Aussage braucht es zusätzlich eine manuelle Prüfung mit Tastatur und Screenreader.

Nächster Schritt

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Wir bauen Websites, die schnell laden, gefunden werden und Anfragen bringen – mit einem festen Ansprechpartner von der Idee bis zum Betrieb.

Stephan Hochmuth

Stephan Hochmuth

Inhaber & Geschäftsführer von PICONDA. Seit 2006 entwickelt er mit seinem Team Websites, Onlineshops und Automatisierungen für den Mittelstand, seit 2012 ist er Dozent und Speaker für Digitalisierung und KI. Mehr über PICONDA

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick nach bestem Wissen, wird regelmäßig geprüft und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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